Die Zinsschranke (§ 4h EStG) gilt nur für Vergütungen, die Entgelte für die zeitlich begrenzte Zurverfügungstellung von Fremdkapital sind

Titel Die Zinsschranke (§ 4h EStG) gilt nur für Vergütungen, die Entgelte für die zeitlich begrenzte Zurverfügungstellung von Fremdkapital sind
Medien Steuerrecht aktuell
Verlag Egner, Thomas und Demmler, Uwe / NWB-Verlag
Heft 2
Band 2023
ISBN 978-3-482-68412-1
Verfasser Prof. Dr. Uwe Demmler
Seiten 90-92
Veröffentlichungsdatum 18.12.2023
Zitation Demmler, Uwe (2023): Die Zinsschranke (§ 4h EStG) gilt nur für Vergütungen, die Entgelte für die zeitlich begrenzte Zurverfügungstellung von Fremdkapital sind. Steuerrecht aktuell 2023 (2), 90-92.